Master Betriebliche Steuerlehre/ Master of Taxation
Mit einem Master of Arts Betriebliche Steuerlehre (Master of Taxation) setzen Sie auf einen kompakten und praxisnahen Weiterbildungsstudiengang, der Ihnen exzellente Karrierechancen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechnungswesen eröffnet. Bis zu drei Abschlüsse stehen Ihnen mit diesem Studium offen. Neben dem obligatorischen Master of Taxation werden Sie in Kooperation mit den Steuerlehrgängen Dr. Bannas optimal auf die Steuerberatungsprüfung vorbereitet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, an unserer Kooperationshochschule OTH Amberg-Weiden noch den Master of Laws zu erwerben. Wie bei allen unseren Studiengängen können Sie beim Master of Taxation auf engagierte Dozierende aus der Praxis, die Aktualität der Themen und die Verknüpfung von Theorie und praktischer Fallbearbeitung zählen. Die Teamarbeit in kleinen Studiengruppen und die intensive persönliche Betreuung durch die Lehrenden schaffen beste Voraussetzungen für Ihren Studienerfolg.
Das sagen unsere Studierenden:
Erfahren Sie mehr über den Studiengang:
Der viersemestrige Masterstudiengang Betriebliche Steuerlehre baut auf Ihrem Bachelorabschluss auf, den Sie in den Fächern Betriebswirtschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftsrecht oder ähnlichen Fachgebieten erworben haben. Vermittelt wird vertieftes Fachwissen über das Bilanzsteuerrecht, Ertragsteuern, Umsatzsteuer, sonstige Steuern und im Verfahrensrecht. Zudem bauen Sie fachübergreifende und persönliche Kompetenzen aus, die karriereentscheidend sind. In allen steuerorientierten Modulen wird besonderer Wert auf die Integration steuergestaltender Maßnahmen, die Analyse steuerlicher Entwicklungen im gesellschaftspolitischen Kontext sowie vergleichende Studien zu internationalen Steuergrundlagen gelegt.
Der erfolgreiche Abschluss dieses Masterstudiums kann darüber hinaus auch die Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung, insbesondere eine Promotion sein.
Bitte beachten Sie, dass es sich um einen Vollzeitstudiengang handelt, der eine Berufstätigkeit von maximal 20 Stunden zulässt.
Sie streben eine anspruchsvolle Fach- oder Führungsaufgabe im Bereich Unternehmensbesteuerung an? Sie möchten mehr Verantwortung in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernehmen? Sie suchen einen kompakten und praxisorientierten Vollzeitstudiengang, der Ihnen mehrere Qualifikationsoptionen eröffnet? Sie legen Wert auf eigenständige Problemlösung und konstruktives Arbeiten im Team? Dann ist der Masterstudiengang Betriebliche Steuerlehre wie für Sie gemacht!
Der Weiterbildungsstudiengang Master of Arts Betriebliche Steuerlehre qualifiziert die Studierenden für eine Karriere als Fachexpert:in für komplexe steuerfachliche und einschlägige wirtschaftswissenschaftliche Problemstellungen. Die Absolventinnen sind in der Lage, ihre jeweiligen Partnerinnen und Kundinnen professionell zu beraten. Als verantwortungsbewusste Persönlichkeiten zeichnen sie sich in jeder Kommunikationssituation durch einen sozialkompetenten Umgang mit anderen Menschen aus. Die kritische Reflexion der eigenen beruflichen Tätigkeit, Entscheidungen und Beratungsleistungen gehört zu den erworbenen Kernkompetenzen.
Optionale Anschlussqualifikationen sind die Steuerberatungsprüfung sowie ein Master of Laws an unserer Kooperationshochschule OTH Amberg-Weiden. Absolventinnen des Masterstudiengangs Betriebliche Steuerlehre sind zudem promotionsberechtigt.
Der Masterstudiengang Betriebliche Steuerlehre umfasst vier Vollzeitsemester (120 LP) und kann sowohl im Sommer- wie im Wintersemester aufgenommen werden. Das erste Semester konzentriert sich auf die Vermittlung der Grundlagen in den Fachbereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Betriebswirtschaftslehre und Compliance. Neben einer Vertiefung des Steuerrechts stehen in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht das fallbezogene wissenschaftliche Arbeiten und die Lösung praxisrelevanter Aufgabenstellungen auf dem Programm. Im zweiten und dritten Semester werden vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Ertragsteuern, Umsatzsteuer, Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer, Verfahrensrecht sowie handels- und steuerrechtliche Inhalte der Bilanzierung vermittelt. Im vierten und letzten Semester liegt der Schwerpunkt auf der Erstellung der Masterarbeit und der projektbezogenen Fallbearbeitung, wobei die Anforderungen der Steuerberatungsprüfung berücksichtigt werden. So sind die Absolventinnen, in der Lage unmittelbar im Anschluss an das Studium die Steuerberaterprüfung abzulegen.
Bei einem Beginn des Studiums zum Sommersemster werden die o. g. Inhalte auf 5 Semester verteilt. Auch in dieser Variante legen die Absolventinnen unmittelbar nach dem Masterabschluss die Steuerberaterprüfung ab.
Am Masterstudiengang Betriebliche Steuerlehre kann auch in Berlin teilgenommen werden. Dort finden die Vorlesungen an zwei Tagen in der Woche statt. Die Module und Lehrinhalte sind in München und Berlin gleich aufgebaut und aufeinander abgestimmt. Sie erhalten auch bei einer Teilnahme in Berlin ein Zeugnis der Hochschule für Angewandte Wissenschaften München.
Der Masterstudiengang Betriebliche Steuerlehre eröffnet Ihnen ausgezeichnete berufliche Perspektiven. Unternehmen sehen sich aufgrund der Globalisierung und einer immer komplexere Steuergesetzgebung mit hohen Anforderungen konfrontiert. Daraus resultiert ein stetig steigender Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften in den Branchen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechnungswesen. Als Master of Arts Betriebliche Steuerlehre sind Sie für alle einschlägigen Fach- und Führungsaufgaben in diesen Bereichen hervorragend qualifiziert.
Alle wichtigen Termine wie z. B. Informationsveranstaltungen, Bewerbungszeitraum und Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Betriebliche Steuerlehre finden Sie im Terminkalender der Fakultät und auf den Websiten der Hochschule München unter Bewerbungsfristen.
Termine Infoveranstaltungen:
Datum | Uhrzeit | Wo? |
---|---|---|
Donnerstag, 06.03.2025 | 18:00 Uhr | online Zugangsdaten: steuerlehrgaenge.webex.com Meeting-Kennnummer: 175 904 9814 Passwort: 2021 |
Dienstag, 15.04.2025 | 18:00 Uhr | online Zugangsdaten: steuerlehrgaenge.webex.com Meeting-Kennnummer: 175 904 9814 Passwort: 2021 |
Freitag, 23.05.2025 | 18:00 Uhr | online Zugangsdaten: steuerlehrgaenge.webex.com Meeting-Kennnummer: 175 904 9814 Passwort: 2021 |
Die Termine der Informationsveranstaltungen finden Sie auch auf den Seiten unseres Kooperationspartners Dr. Bannas |
Im Rahmen der eintägigen Veranstaltung „DATEV für die Steuerberaterprüfung“ lernen die Teilnehmenden anhand verschiedener DATEV-Programme die Einsatzmöglichkeiten der EDV in der Steuerberatungspraxis kennen. Interdisziplinär werden die Themen Buchführung und Rechnungswesen, Jahresabschluss Handelsbilanz und Steuerbilanz, Ertragsteuern und steuerliche Folgewirkungen auf Gesellschafterebene anhand von zwei Beispielunternehmen (GmbH und OHG) bearbeitet. Im Rahmen der Beispiel-GmbH erstellen die Teilnehmer eine Monatsbuchhaltung der GmbH, nehmen die Jahresabschlussbuchungen in Handelsbilanz und Steuerbilanz vor, ermitteln die Steuerrückstellungen der GmbH unter Berücksichtigung der jeweiligen außerbilanziellen Hinzurechnungen und Kürzungen und erstellen darauf aufbauend die Einkommensteuererklärungen der GmbH-Gesellschafter. Im Rahmen der OHG wird eine gesondert und einheitliche Gewinnfeststellung praktisch angefertigt, die Gewerbesteuererklärung der OHG erstellt und die Folgewirkungen für die Mitunternehmer analysiert, wobei die Personengesellschaft sowohl eine Sonderbilanz als auch eine Ergänzungsbilanz erstellen muss.
Die dabei erworbenen Kenntnisse der DATEV-Software und auch der praktischen Lösung der Sachverhalte ist nicht nur für die unmittelbare Berufspraxis von hohem Nutzen, sondern insbesondere auch für die Steuerberaterprüfung: So setzt die Aufgabenstellung der Steuerberaterprüfung regelmäßig an der berufspraktischen Tätigkeit an (Buchung in Buchungskreisen, Unterscheidung zwischen Handelsbilanz, Steuerbilanz, Überleitungsrechnung und außerbilanziellen Änderungen), so dass das Verständnis für die Lösung von buchhalterischen, bilanziellen und steuerlichen Problemstellungen in der praktischen Anwendung auch für das Lösen von Steuerberaterklausuren überaus hilfreich bzw. notwendig ist. Das tatsächliche Erstellen von Handelsbilanzen, Steuerbilanzen, Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen hilft dabei auch, sich die theoretischen Konzepte besser vorstellen und einprägen zu können, um so das für die Steuerberaterprüfung notwendige Verständnis zu erlangen.
1. Allgemeines
Ein Antrag ist ab dem 1. Januar möglich und muss der zuständigen Steuerberaterkammer bis spätestens (Eingangsstempel) 30. April in Papierform vorliegen. Anträge werden chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet.
Ist bei dem Zulassungsantrag ein Fehler aufgetreten, (fehlende oder falsche Angaben, fehlende Anträge, etc.) so ist dies der StBK unmittelbar mitzuteilen (per E-Mail oder im Zweifel auch als formloses Begleitschreiben mit Einreichung von Nachweisen).
Sofern sämtliche Zulassungsvoraussetzung zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllt sind, so ist auf die allgemeinen Abläufe abzustellen:
1.1 Nachweise
- Bachelor- oder Masterurkunde samt Diploma Supplement, bzw. erstes oder zweites jur. Staatsexamen.
- Arbeitgeberbescheinigung über praktische Tätigkeit (§ 36 Abs. 3 StBerG).
- Aktueller Lebenslauf.
- Aktuelles Passbild.
- Ggf. sonstige Nachweise (Grundwehrdienst, Zivildienst, ges. Mutterschutz, Nachteils-ausgleich).
- Ggf. Nachweise über praktische Tätigkeiten auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern.
- Ggf. Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer oder sonstigen zuständigen Stelle über die Bestellung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in bzw. über das Bestehen der Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in.
- Sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht sämtliche Dokumente eingereicht werden, so setzt die zuständige StBK eine Frist.
- Sämtliche Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen müssen in amtlich beglaubigter (notariell oder behördlich*) Form eingereicht werden.
- Unterlagen sind in deutscher Sprache (ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung) einzureichen.
*Notar, Stadtverwaltung, KVR, Finanzamt, Hochschule
1.2 Zahlung
- Die Anmeldegebühr (€ 200,- in München) muss unmittelbar nach Antragsstellung überwiesen werden; die Frist beträgt höchstens zwei Wochen.
- Die Prüfungsgebühr (€ 1.000,-) ist erst nach der Zulassung zur Prüfung zu bezahlen. Hierzu erfolgt eine entsprechende Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung.
2. Die Zulassungsvoraussetzungen sind zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht (vollständig) erfüllt:
Entschieden wird nach Prüfung des Antrags über eine bedingte Zulassung zur Steuerberaterprüfung aufgrund der individuellen Sachlage.
2.1 Nachweise zum Zeitpunkt des Antrags
Neben den allgemeinen Informationen zu Nachweisen sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen.
- Beurkundetes Bachelorzeugnis samt Diploma Supplement, welches die Grundvoraussetzung für das Masterstudium und die nachzuweisende berufspraktische Erfahrung nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss darstellt.
- Arbeitgeberbescheinigung über die Tätigkeit bis zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Immatrikulationsbescheid (keine Beurkundung möglich und erforderlich, da es sich nicht um eine Urkunde handelt), wenn zum aktuellen Zeitpunkt noch ein Studium absolviert wird, welches erst zur endgültigen Zulassung berechtigt.
- Sofern es sich bei dem Bachelorstudium um ein fachfremdes Studium handelt, so ist ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftlicher Anteil von mindestens 20% nachzuweisen, wobei eine Einzelfallprüfung erfolgt und auch eine Beratung durch die StBK möglich ist.
- Liegen zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht sämtliche zum aktuellen Zeitpunkt erbringbaren Nachweise vor, so wird durch die StBK eine Frist zur Nachreichung mitgeteilt, welche nach individueller Sachlage beurteilt wird. Sämtliche Nachweise müssen spätestens vor dem Prüfungstermin vorliegen (was auch noch kurzfristig durch persönliche Übergabe bei der StBK geschehen kann).
2.2 Erbringung von Nachweisen nach einer bedingten Zulassung
- Beurkundetes Masterzeugnis samt Diploma Supplement.
- Arbeitgeberbescheinigung über die vollständige erforderliche berufspraktische Tätigkeit.
- Etwaige sonstige Nachweise-
- Fristen werden nach individueller Sachlage festgestellt und im Rahmen der bedingten Zulassung mitgeteilt.
2.3 Zahlung
- Die Anmeldegebühr (€ 200,- in München) muss unmittelbar nach Antragsstellung überwiesen werden; die Frist beträgt höchstens zwei Wochen.
- Die Prüfungsgebühr (€ 1.000,-) ist erst nach der bedingten Zulassung zur Prüfung zu bezahlen. Hierzu erfolgt eine entsprechende Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung.
3. Abschließende Bemerkungen
In Zweifelsfragen sollte umgehend mit der zuständigen StBK Kontakt aufgenommen werden, um diese zu klären und etwaige Einzelfallprüfungen zeitnah durchführen lassen zu können.
Die oben aufgeführten Informationen beruhen auf einem Telefonat zwischen einem Studenten des Studiengangs Master Betriebliche Steuerlehre und der Steuerberaterkammer München. Die Hochschule München übernimmt keine Haftung für die Korrektheit der Angaben.