Master Betriebliche Steuerlehre/ Master of Taxation

Das sagen unsere Studierenden:

Erfahren Sie mehr über den Studiengang:

Alle wichtigen Termine wie z. B. Informationsveranstaltungen, Bewerbungszeitraum und Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Betriebliche Steuerlehre finden Sie im Terminkalender der Fakultät und auf den Websiten der Hochschule München unter Bewerbungsfristen.

Termine Infoveranstaltungen:

Prof. Dr. Ingrid Huber-Jahn Raum: LO 303

T +49 89 1265-2781
F +49 89 1265-2714

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Profil

  • Bachelor- oder Masterurkunde samt Diploma Supplement, bzw. erstes oder zweites jur. Staatsexamen.
  • Arbeitgeberbescheinigung über praktische Tätigkeit (§ 36 Abs. 3 StBerG).
  • Aktueller Lebenslauf.
  • Aktuelles Passbild.
  • Ggf. sonstige Nachweise (Grundwehrdienst, Zivildienst, ges. Mutterschutz, Nachteils-ausgleich).
  • Ggf. Nachweise über praktische Tätigkeiten auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern.
  • Ggf. Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer oder sonstigen zuständigen Stelle über die Bestellung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in bzw. über das Bestehen der Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in.
  • Sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht sämtliche Dokumente eingereicht werden, so setzt die zuständige StBK eine Frist.
  • Sämtliche Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen müssen in amtlich beglaubigter (notariell oder behördlich*) Form eingereicht werden.
  • Unterlagen sind in deutscher Sprache (ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung) einzureichen.

  • Die Anmeldegebühr (€ 200,- in München) muss unmittelbar nach Antragsstellung überwiesen werden; die Frist beträgt höchstens zwei Wochen.
  • Die Prüfungsgebühr (€ 1.000,-) ist erst nach der Zulassung zur Prüfung zu bezahlen. Hierzu erfolgt eine entsprechende Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung.

  • Beurkundetes Bachelorzeugnis samt Diploma Supplement, welches die Grundvoraussetzung für das Masterstudium und die nachzuweisende berufspraktische Erfahrung nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss darstellt.
  • Arbeitgeberbescheinigung über die Tätigkeit bis zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Immatrikulationsbescheid (keine Beurkundung möglich und erforderlich, da es sich nicht um eine Urkunde handelt), wenn zum aktuellen Zeitpunkt noch ein Studium absolviert wird, welches erst zur endgültigen Zulassung berechtigt.
  • Sofern es sich bei dem Bachelorstudium um ein fachfremdes Studium handelt, so ist ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftlicher Anteil von mindestens 20% nachzuweisen, wobei eine Einzelfallprüfung erfolgt und auch eine Beratung durch die StBK möglich ist.
  • Liegen zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht sämtliche zum aktuellen Zeitpunkt erbringbaren Nachweise vor, so wird durch die StBK eine Frist zur Nachreichung mitgeteilt, welche nach individueller Sachlage beurteilt wird. Sämtliche Nachweise müssen spätestens vor dem Prüfungstermin vorliegen (was auch noch kurzfristig durch persönliche Übergabe bei der StBK geschehen kann).

  • Beurkundetes Masterzeugnis samt Diploma Supplement.
  • Arbeitgeberbescheinigung über die vollständige erforderliche berufspraktische Tätigkeit.
  • Etwaige sonstige Nachweise-
  • Fristen werden nach individueller Sachlage festgestellt und im Rahmen der bedingten Zulassung mitgeteilt.

  • Die Anmeldegebühr (€ 200,- in München) muss unmittelbar nach Antragsstellung überwiesen werden; die Frist beträgt höchstens zwei Wochen.
  • Die Prüfungsgebühr (€ 1.000,-) ist erst nach der bedingten Zulassung zur Prüfung zu bezahlen. Hierzu erfolgt eine entsprechende Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung.

Studiengangleitung

Prof. Dr. Ingrid Huber-Jahn Raum: LO 303

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Koordinatorinnen

Luisa Götzinger Raum: LO 303

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Johanna Dreishing Raum: LO 303

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