Masterarbeit
Im dritten Studiensemester steht Ihre Masterarbeit im Fokus. Hier finden Sie alle Informationen sowie wichtige Dokumente rund um die Masterarbeit.
Schritt für Schritt zur Masterarbeit
Haben Sie bereits eine Idee? Dann sprechen Sie die Lehrenden in Ihrer Studienrichtung an, ob sie die Betreuung übernehmen und mit Ihnen das Thema konkretisieren.
Noch auf Themensuche? Lassen Sie sich auf dem Publikationsserver der HM von vergangenen Arbeiten inspirieren oder fragen Sie bei Unternehmen nach einer möglichen Zusammenarbeit.
Das Thema der Masterarbeit kann frühestens nach dem Termin der Notenbekanntgabe des zweiten Semesters ausgegeben werden. Voraussetzung ist der Erwerb von mindestens 50 Leistungspunkten. Die Anmeldung der Masterarbeit erfolgt über PRIMUSS.
Anleitung zur Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten in PRIMUSS
Der Aufbau, die formale Gestaltung und die Sprache der Masterarbeit müssen mit dem Erstprüfer / der Erstprüferin abgestimmt werden. Es gibt ein einheitliches Deckblatt sowie Vorlagen für die Erklärung zur Masterarbeit und den Sperrvermerk (siehe "Wichtige Dokumente"), aber keine (Word-)Vorlagen für den inhaltlichen Teil der Masterarbeit.
Hinweis: Die rechtlich verbindlichen Angaben finden Sie in der derzeit gültigen ASPO und SPO . Die folgenden Informationen dienen zur Orientierung.
Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate. Auf Antrag der/des Studierenden kann die Prüfungskommission die Bearbeitungszeit in begründeten Ausnahmefällen, wenn die Bearbeitungsfrist wegen Krankheit oder anderer von der/dem Studierenden nicht zu vertretender Gründe nicht eingehalten werden kann, im Einverständnis mit der Betreuerin/dem Betreuer verlängern. Die Nachfrist soll zwei Monate nicht überschreiten. Bei Nichteinhaltung der Bearbeitungsfrist wird die Note „nicht ausreichend“ erteilt.
Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist für die Abschlussarbeit sind unter Angabe der Gründe spätestens zwei Wochen vor dem festgelegten Abgabetermin bei dem vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission einzureichen. Im Krankheitsfalle gelten § 37 Abs. 5 Sätze 4 bis 6 (ASPO) entsprechend.
Die Abgabe der Abschlussarbeiten inkl. der zur Abschlussarbeit gehörenden Anlangen (maximal zwei) erfolgt elektronisch als PDF-Datei in PRIMUSS.
Zu Korrekturzwecken kann die Erstgutachterin/der Erstgutachter die Abgabe einer Papierversion der Arbeit vereinbaren. Sollte dies der Fall sein, wird das in der Übersicht in PRIMUSS und per E-Mail mitgeteilt.
Die Masterarbeit und das Masterkolloquium werden von zwei Professorinnen/Professoren der Hochschule München bewertet, von denen mindestens eine/einer an der HM Business School Lehr- und Prüfungsaufgaben in der entsprechenden Studienrichtung wahrnimmt.
Hinweis: Die rechtlich verbindlichen Angaben finden Sie in der derzeit gültigen ASPO und SPO . Die folgenden Informationen dienen zur Orientierung.
Wird die Masterarbeit mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet, so kann sie mit einem neuen Thema einmal wiederholt werden. Die Bearbeitungsfrist der zu wiederholenden Masterarbeit beginnt spätestens sechs Monate nach Bekanntgabe der ersten Bewertung. Überschreiten Studierende die Frist nach Satz 2, gilt die Prüfungsleistung als wiederholt und nicht bestanden. Für Fristverlängerungen gilt § 37 Abs. 5 (ASPO) entsprechend.