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Dr. Richard Beyer zu Gast in der Vorlesung „Steuerbilanz und Gewerbesteuer“

Im Mai 2025 durften wir Dr. Richard Beyer im Rahmen der Vorlesung „Steuerbilanz und Gewerbesteuer“ von Prof. Dr. Ingrid Huber-Jahn und Dr. Karoline Maier zu einem Gastvortrag begrüßen.
10/06/2025
Dr. Beyer gab praxisnahe Einblicke in die Grundlagen der Steuergestaltung und die Abgrenzung zur Steuerhinterziehung.
Dr. Richard Beyer, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, ist seit über 25 Jahren Strafverteidiger in Wirtschaftsstrafverfahren und besitzt 30 Jahre Erfahrung im Steuerrecht, u.a. in bedeutenden Verfahren wie Siemens, Müller-Brot, Goldfinger und Cum-Ex.
Der Referent unterschied zwischen Sachverhaltsgestaltung, bei der steuerlich anerkannte tatsächliche Umstände geschaffen werden, und rechtlicher Gestaltung, die durch das Missbrauchsverbot begrenzt wird. Dr. Beyer betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer sorgfältigen, rechtlich fundierten Steuergestaltung, um nicht in den Bereich der Steuerhinterziehung zu geraten. Anhand konkreter Beispiele, wie dem „Forward“-Modell, erläuterte Dr. Beyer aktuelle Gestaltungsmethoden und die Reaktionen der Finanzverwaltung. Zudem wurden aktuelle Trends wie ausländische Steuervorteile durch Zuzugsbesteuerung, Bull & Bear und das Leopold-Modell kurz vorgestellt.
Abschließend zeigte der Vortrag die Praxis der Steuergestaltung sowie die gesetzlichen Grenzen und Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung im deutschen Steuerrecht auf.
Wir danken Dr. Beyer herzlich für seinen aufschlussreichen Vortrag!
Dr. Karoline Maier
